Anerkennung Gemeinnützigkeit
Der DGKiM wurde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Bonn für den letzten Veranlagungszeitraum 2012-2014 ausgesprochen. Die DGKiM kann somit für Spenden bis zum 31.12.2019 Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Den entsprechenden Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer finden Sie hier:
https://www.dgkim.de/news/anerkennung-gemeinnutzigkeit
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Anerkennung Gemeinnützigkeit
Der DGKiM wurde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Bonn für den letzten Veranlagungszeitraum 2012-2014 ausgesprochen. Die DGKiM kann somit für Spenden bis zum 31.12.2019 Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Den entsprechenden Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer finden Sie hier: