Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist seit dem 10. Juni 2021 in Kraft getreten.

Für einen wirksamen Kinderschutz wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die an-schließende Gefährdungseinschätzung.

Lesen Sie unsere Erläuterungen nach in der Info-KiM (11. Jahrgang, 2. Quartal 2021; 4. Kinder- und Jungedstärkungsgesetz: Was ändert sich für "uns"? - Einzelne Apekte).

 

! Aufgrund des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden entsprechende Änderungen innerhalb der Kinderschutzleitlinie als auch in den Zusatzmaterialien wie der Kitteltaschenkarte zum Vorgehen nach § 4 KKG vorgenommen.
2021_07_22_Änderung KKG 2021_Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.jpg

 

Ausführliche Erläuterungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz finden Sie auch hier: Link