Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) tritt in Kraft
Für einen wirksamen Kinderschutz wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die an-schließende Gefährdungseinschätzung.
Lesen Sie unsere Erläuterungen nach in der Info-KiM (11. Jahrgang, 2. Quartal 2021; 4. Kinder- und Jungedstärkungsgesetz: Was ändert sich für "uns"? - Einzelne Apekte).

Ausführliche Erläuterungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz finden Sie auch hier: Link